Präventions- und Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche begegnen in ihrem Alltag immer wieder Gefahren für ihre körperliche und geistige Gesundheit. Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit diesen Gefahrenquellen.

Mit dem von uns erstellten Präventions- und Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche möchten wir darstellen, wie der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor (sexualisierter) Gewalt in unserem Verein umgesetzt werden soll. Wir stellen nicht nur Regeln auf, die unseren Umgang und unser Verhalten gegenüber den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen bestimmen, sondern bieten jeder/jedem in unseren Kreisen die Möglichkeit der individuellen Entfaltung, Mitbestimmung und Qualifizierung.

Ein Auszug hieraus sind unsere Leitlinien und unser Verhaltenskodex.

 

Kinder- und Jugendarbeit bietet persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude und lustvolles, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Die Leiter, Dozenten, Referenten übernehmen in vielfacher Weise Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Mädchen und Jungen. Ein Ziel ist dabei, sie so zuverlässig wie möglich vor sexueller Gewalt zu schützen, für sie größtmögliche Sicherheit zu bieten und ein sicherer Ort für sie zu sein. Täter sollen in der Jugendarbeit keinen Platz haben. Dafür sind die Leitlinien eine wichtige Maßnahme. Sie stehen in Bezug zur inhaltlichen Intention des Kinderschutzgesetzes und formulieren eine Selbstverpflichtung zum respektvollen und Grenzen achtenden Umgang in unserem Aus- und Fortbildungsbereich. Eine klare Positionierung zum Kinderschutz, ein Klima von offener Auseinandersetzung mit dem Thema sowie Transparenz und Sensibilisierung tragen maßgeblich zur Qualität unserer Arbeit bei. Dadurch können sich Kinder und Jugendliche sowie unsere Leiter, Dozenten und Referenten hier wohl und sicher fühlen.

 

Unsere Leitlinien

  • Unsere Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und innerhalb der Teams ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten Persönlichkeit und Würde der Mädchen und Jungen.
  • Wir wollen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt schützen.
  • Wir fördern bei den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen ein gesundes Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung. Denn: „Starke Kinder und Jugendliche“ können nein sagen und sind weniger gefährdet.
  • Wir wollen Vorbild für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sein und Regeln des gesunden Miteinander Umgehens vermitteln.
  • Wir verzichten vollständig auf abwertendes, diskriminierendes Verhalten und achten darauf, dass sich niemand in den Gruppen so verhält.
  • Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.
  • Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden von uns unbedingt respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen.
  • Wir verzichten auf jede Form der Gewaltausübung.
  • In unserer Rolle und Funktion als Ehrenamtler, Dozent oder Referent haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Wir sind uns bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen entsprechende disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.
  • Wir schauen hin, statt weg!
  • Wir nehmen Grenzüberschreitungen anderer Mitglieder und Teilnehmer bei unseren Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertuschen sie nicht. Wir sprechen die Situation bei den Beteiligten offen an.
  • Im „Konfliktfall“ ziehen wir professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Dabei steht der Schutz der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle.
  • Wir beachten die Regelungen des Kinder- und Jugendschutzes auch im Hinblick auf gesetzliche Zeitbegrenzungen sowie den Umgang mit Tabakwaren, Alkohol und Drogen.